Vergütung von Flaschen mit "Zapfen-Geschmack"
Fehlerhafte Weine sind innerhalb einer Woche nach dem Öffnen der Flasche zurückzugeben. Diese relativ kurz bemessene Frist ist einzuhalten, damit der beanstandete Wein überprüft und allenfalls mit dem Wein- oder Korkenproduzenten Rücksprache genommen werden kann. Der beanstandete Wein wird ersetzt oder vergütet, sofern er fachgerecht behandelt und gelagert worden ist.
Lagerweine, die älter sind als 10 Jahre, werden nicht mehr ersetzt.